Wahlarzt ist jeder Arzt,
der keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Wenn Sie für eine
Privatordination das Honorar bezahlen, haben Sie jedoch die
Möglichkeit, von Ihrer Kasse einen Anteil rückerstattet zu bekommen.
Allerdings bezahlt die Krankenkasse nicht das gesamte Honorar. Bei den
meisten Kassen liegt der Betrag, den Sie zurückerhalten bei bis zu 80
Prozent des Betrages, den Ihre Kasse einem Vertragsarzt zahlen würde.
Der Betrag, den die Krankenkasse einem Vertragsarzt zahlt, hängt ganz von der erbrachten Leistung ab und
muss daher nicht immer gleich sein.
Zusätzlich hängt der Betrag von der jeweiligen Krankenkasse ab, da jede
Krankenkasse ihre eigenen Tarifverträge abschließt, was auch von
Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann.

Beispiel: Beträgt das Honorar z.B. 80 € und die Kasse würde einem Vertragsarzt
30 € zahlen, so würden Sie von der Kasse 80% von 30 € zurückerstattet bekommen, also
24 €. Eventuell zieht die Kasse dann noch die Krankenscheingebühr von
3,63 € zusätzlich ab, so dass Sie 20,37 € erhalten würden. (Die
angeführten Zahlen sind rein beispielhaft und können in jede Richtung
variieren.)
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